AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SPIELPROVIEL GmbH & Co. KG (kurz SPIELPROVIEL)

  1. Allgemeines

1.1 Alle Rechtsgeschäfte mit den Kunden von SPIELPROVIEL kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen zustande, soweit diese für eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgen. Durch Annahme der Lieferung oder Leistung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Geltung dieser Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.

1.2 Entgegenstehenden oder von diesen Bedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden wird von SPIELPROVIEL widersprochen, soweit SPIELPROVIEL diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Bedingungen von SPIELPROVIEL gelten auch für die Fälle, in denen SPIELPROVIEL in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag schriftlich unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt oder ohne Vorbehalte des Kunden ausgeführt hat.

  1. Angebot – Angebotsunterlagen

Die Angebote von SPIELPROVIEL sind freibleibend, sofern sich aus dem schriftlichen Angebot nichts anderes ergibt.

  1. Leistungsumfang

In der Auftragsbestätigung ist der Umfang der vereinbarten Leistungen dargestellt. Sollten vom vereinbarten Leistungsumfang oder -ablauf Abweichungen oder Änderungen notwendig werden, wird SPIELPROVIEL diese dem Kunden schriftlich mitteilen.

  1. Zahlungsbedingungen

SPIELPROVIEL ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

  1. Kündigung / Rücktritt

5.1 Der Kunde kann den Vertrag mit SPIELPROVIEL jederzeit kündigen, die Rechte des Kunden sind jedoch nicht an Dritte übertragbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die vorzeitige Kündigung des Vertrags verpflichtet den Kunden zur Begleichung des vereinbarten Entgelts für das Basispaket, jeweils bezogen auf die voraussichtliche Vergütung, wie folgt:

– bis zu 1 Monat vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Kosten
– bis zu 1 Woche vor dem vereinbarten Termin: 33 %
– bis zu 1 Tag vor dem vereinbarten Termin: 66 %

Vereinbarte optionale Zusatzleistungen (z. B. VIP-Flight-Guides, Event-Fotografie …) sowie auftragsbezogene bereits gefertigte Leistungen (z. B. gebrandete Fähnchen oder Scorecards, beschriftete Pokal-Sets …) müssen in voller Höhe vergütet werden.

5.2 Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.

  1. a. Kündigung / Rücktritt bei projektbezogenen Aufträgen

5a.1 Für projektbezogene Aufträge (z. B. individuelle Escape-Games oder vergleichbare Entwicklungsleistungen) gelten die in der jeweiligen Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsziele und -quoten.

5a.2 Mit Auftragserteilung ist der Kunde zur Zahlung der in der Auftragsbestätigung genannten ersten Rate verpflichtet. Diese Rate dient zur Abdeckung der initialen Konzeptions- und Entwicklungsleistungen und wird auch im Falle einer Kündigung nicht zurückerstattet.

5a.3 Erfolgt die Kündigung nach Fälligkeit weiterer vereinbarter Raten, so sind diese ebenfalls in voller Höhe zu entrichten. Maßgeblich ist dabei die in der Auftragsbestätigung festgelegte Staffelung.

5a.4 Erfolgt die Kündigung nach Beginn der Produktions- oder Umsetzungsphase, ist der gesamte Auftragswert zu zahlen, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund erfolgt, den SPIELPROVIEL zu vertreten hat.

5a.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

5a.6 Bis zur vollständigen Vergütung verbleiben sämtliche Konzepte, Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse im Eigentum und im ausschließlichen Nutzungsrecht von SPIELPROVIEL.

  1. Anpassungen der Personenzahlen

Die in der Auftragsbestätigung vermerkte Personenzahl kann bis 2 Wochen vor dem Event angepasst werden. Die dann genannte Personenzahl ist rechnungsrelevant.

6.1 Bei einer Erhöhung der bestätigten Teilnehmerzahl wird diese Teilnehmerzahl berechnet.

6.2 Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl ist SPIELPROVIEL berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie Programmänderungen vorzunehmen. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl unter 20 % von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn stets ohne Zustimmung und kostenfrei möglich. Bei einer Reduzierung von mehr als 20 % berechnen wir, je nach Zeitpunkt, 33 % oder 66 % (zeitliche Staffelung s. 5.1) des Preises pro abgesagte Person.

  1. Schutzrechte

7.1 Alle Leistungen von SPIELPROVIEL bleiben deren geistiges Eigentum. Durch Zahlung des Honorars erwirbt der Kunde das Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck und für die vereinbarte Zeit.

7.2 Für den Fall, dass der Kunde den Auftrag nicht erteilt beziehungsweise vorzeitig kündigt, darf er die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Unterlagen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von SPIELPROVIEL verwenden. SPIELPROVIEL behält sich vor, für die weitergehende Nutzung eine angemessene Vergütung zu verlangen.

  1. Haftung

8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet SPIELPROVIEL bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Auf Schadensersatz haftet SPIELPROVIEL – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit erfolgt eine Haftung nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, maximal jedoch auf das zehnfache des Vertragswertes begrenzt.

8.3 Soweit SPIELPROVIEL im Auftrag eines Kunden seine Leistungen gegenüber Dritten (z. B. Erfüllungsgehilfen oder Gästen des Kunden) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde SPIELPROVIEL von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen.

8.4 SPIELPROVIEL haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal von SPIELPROVIEL während der Aktion den Weisungen des Kunden unterliegt.

  1. Gewährleistung

9.1 Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen von SPIELPROVIEL nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, SPIELPROVIEL erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

9.2 Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch SPIELPROVIEL begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen SPIELPROVIEL unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen SPIELPROVIEL nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.

9.3 Stellt der Kunde Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass diese zugelassen und geeignet sind. Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, erforderliche Genehmigungen einzuholen und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Kunde übernimmt für die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten die Verkehrssicherungspflicht und stellt SPIELPROVIEL von jeglicher Haftung frei.

  1. Schlussbestimmung

10.1 Alle personenbezogenen Daten, die SPIELPROVIEL zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Kunde erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der erforderlichen Daten.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Münster.

Stand: 11.11.2025

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